Laserschutzbeauftragter

200,00 €
Artikelnummer: 2323lsb

 

Laserschutzbeauftragter für Show- und Projektionszwecke

 

 

Vor dem Betrieb von Showlasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist gemäß §5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.

Und für diese Zwecke bin ich genau der Richtige...

Ich fertige Gefährdungsbeurteilung, Risiko und technische Hinweise an.